Nordrhein-Westfalen
Standhafter Beweis, daß die unterm 21ten und 23ten Martii 1782. von Kaiserlichen Reichshofrath in Sachen Frauen Gräfinn von Sternberg Impetrantinn wider Ihro Kurfürstl. Gnaden zu Köln, Höchstdero Hofrath dann Grafen von Belderbusch und Grafen von Salm Impetraten pto der Kölnischen Unterherrschaft Erp und des Zehnten zu Trevelsdorff erlassene Mandata zu allgemeinen Reichs- Kur- Fürst ... und ständischen Beschwer gereichen, die wesentliche Reichsständische durch allerhöchste Wahlkapitulation allermildest versicherte Jurisdiction ... und überhaupt alle lehnherrliche Befugnis ... in körperlichen Besitz zu nehmen vereiteln würden. Regensburg, Neubauer, (1782). 2 Bl., 124 S., 1 Bl. 4°. Rückenbrosch.
VD18 90134400. - Titel mit hs. Vermerk, tls. gebräunt u. etwas stockfleckig.