Rechtswissenschaften
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Bde. 1-4 und Register in 5 Bde. Berlin, Nauck, 1832. 2 Bll., XXXVI, 430 S., 1 Bl. , 2 Bll., 640 S. , 2 Bll., 692 S. , 2 Bll., 708 S. , 384 S. 8°. Braune HLdr. d. Zt. mit Marmordeckeln, je zwei RSchildern und goldgepr. RVerzierung (etwas berieben).
Bibl. Preuß. Justizministerium 361. - Spätere Ausgabe des 1794 von König Friedrich Wilhelm eingeführten Landrechtes. Das Allgemeine Landrecht war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation vornehmlich des Privatrechts des preußischen Staates und stellt bis heute den ersten und einzigen neuzeitlichen Versuch einer umfassenden und zusammenhängenden Kodifikation des Zivil- und Strafrechts und weiterer Teile des öffentlichen Rechts in einem einzigen Gesetzbuch.- Innenspiegel mit Siegelrückständen. Zart gebräunt. Einige wenige Marginalien. Insgesamt gut erhalten.